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Akte 05 Management

Was ist ein Personalgespräch und worauf kommt es an?

8 Min. Lesezeit

Was ein Personalgespräch ist, wann Sie teilnehmen müssen, wen Sie mitbringen dürfen und wie Führungskräfte es vorbereiten, führen und protokollieren.

was ist ein personalgespräch

Eine Einladung im Kalender, Betreff „Gespräch“, kein Inhalt: Für viele Angestellte beginnt so ein unruhiger Nachmittag, für viele Chefs ein Termin, den sie lieber verschieben würden. Was ist ein Personalgespräch genau, was dürfen beide Seiten, und wie führt man es so, dass danach mehr Klarheit herrscht als vorher? Meine Position vorweg: Ein Personalgespräch ist ein Werkzeug der Ordnung, kein Strafinstrument, und es wird erst dann eines, wenn man es schlecht vorbereitet.

Definition: Was ist ein Personalgespräch und wie grenzt es sich ab

Ein Personalgespräch ist ein dienstliches Gespräch zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer über einen konkreten Anlass aus dem Arbeitsverhältnis. Der Arbeitgeber, meist vertreten durch die Führungskraft oder die Personalabteilung, lädt ein. Das Gespräch findet während der Arbeitszeit statt und hat ein Thema, das über den Alltag hinausgeht.

Typische Anlässe sind Leistung und Verhalten, Fehlzeiten, eine geplante Versetzung, Änderungen am Arbeitsvertrag, Konflikte im Team oder die Vorbereitung einer Abmahnung. Ein Gespräch mit der Personalabteilung kann aber auch erfreuliche Gründe haben: eine Beförderung, eine Weiterbildung, die Rückkehr aus der Elternzeit.

Die Begriffe gehen im Alltag durcheinander. Ich trenne sie so:

GesprächsartAnlassRhythmusTon
Mitarbeitergespräch (Jahresgespräch)Rückblick, Ziele, Entwicklungregelmäßig, oft jährlichpartnerschaftlich
Feedbackgesprächeinzelne Situation, Rückmeldungnach Bedarfkurz, direkt
Personalgesprächkonkreter Anlass aus dem Arbeitsverhältnisanlassbezogenformeller, oft mit Folgen

Der entscheidende Unterschied: Das Mitarbeitergespräch schaut nach vorne und gehört zur normalen Führung. Das Personalgespräch reagiert auf etwas, und daraus ergibt sich fast immer eine Entscheidung oder eine Vereinbarung. Wie sich beides in die Personalarbeit eines Betriebs einfügt, beschreibe ich im Beitrag Was ist Personalmanagement.

Rechtliche Grundlagen: Einladung und Teilnahmepflicht

Der Arbeitgeber darf Angestellte zu einem Personalgespräch anweisen. Grundlage ist sein Weisungsrecht nach § 106 Gewerbeordnung: Er bestimmt Inhalt, Ort und Zeit der Arbeit, und dazu gehören auch Gespräche über Arbeitsleistung, Verhalten und Ordnung im Betrieb. Eine solche Einladung ist für Angestellte grundsätzlich verbindlich. Wer ohne triftigen Grund fernbleibt, riskiert eine Abmahnung.

Diese Pflicht hat Grenzen. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts müssen Angestellte nicht an Gesprächen teilnehmen, die allein dazu dienen, eine Vertragsänderung durchzusetzen, die sie bereits abgelehnt haben. Auch während einer Krankschreibung besteht in der Regel keine Pflicht zu erscheinen, nur in eng begrenzten Ausnahmefällen. Und im Urlaub oder in der Freizeit muss niemand zu einem Personalgespräch kommen. Das Gespräch ist Arbeitszeit. Muss jemand dafür an einen anderen Standort reisen, trägt der Arbeitgeber die Reisekosten in der Regel selbst.

Muss der Arbeitgeber einen Grund nennen

Eine gesetzliche Pflicht, den Grund für ein Personalgespräch vorab zu nennen, gibt es nicht. Ich halte es trotzdem für einen Fehler, ihn zu verschweigen. Wer ohne Thema einlädt, erzeugt Angst und bekommt ein Gegenüber, das sich verteidigt, statt mitzudenken. Für das Ergebnis ist das schlecht.

Wie man das klassische Mitarbeitergespräch aufbaut, also das regelmäßige Gespräch ohne konkreten Anlass, steht in meinem Beitrag So führen Sie ein erfolgreiches Mitarbeitergespräch.

Rechte der Arbeitnehmer: Vertrauenspersonen und Beistand

Die häufigste Frage von Angestellten lautet: Darf ich jemanden zum Personalgespräch mitnehmen? Die Antwort hängt davon ab, wen man mitbringen will und worum es geht.

In Betrieben mit Betriebsrat gibt das Betriebsverfassungsgesetz Angestellten in § 82 das Recht, ein Betriebsratsmitglied hinzuzuziehen, wenn es um die Berechnung des Arbeitsentgelts, die Beurteilung der Leistung oder die berufliche Entwicklung geht. Bei schwerbehinderten Beschäftigten kann zusätzlich die Schwerbehindertenvertretung beteiligt werden.

Eine private Vertrauensperson, etwa den Partner, einen Kollegen oder einen Anwalt, darf man dagegen grundsätzlich nicht verlangen. Der Arbeitgeber kann zustimmen, muss es aber nicht. Wer einen Anwalt mitbringen möchte, sollte das vorher ansprechen. Bei Gesprächen, die erkennbar auf eine Kündigung hinauslaufen, etwa die Anhörung vor einer Verdachtskündigung, wird die Frage nach einem Beistand rechtlich komplizierter. Hier gehört der Einzelfall in die Hände eines Fachanwalts für Arbeitsrecht oder der Gewerkschaft.

Aus Arbeitgebersicht rate ich, einer Vertrauensperson in der Regel zuzustimmen. Ein Gegenüber, das sich sicher fühlt, hört besser zu. Wer sich verweigert, gewinnt nichts außer Misstrauen.

Welche Folgen ein Personalgespräch über Verhalten haben kann, wenn sich danach nichts ändert, beschreibe ich im Beitrag über die verhaltensbedingte Kündigung und was Arbeitnehmer wissen sollten.

Das Gesprächsprotokoll: Dokumentation und Nachbereitung

Ein Personalgespräch ohne Protokoll ist nach zwei Wochen ein Streit über Erinnerungen. Deshalb gehört zu jedem Gespräch eine schriftliche Zusammenfassung. Ein gutes Protokoll zum Mitarbeitergespräch oder Personalgespräch enthält:

  • Datum, Uhrzeit, Teilnehmer und Anlass
  • die besprochenen Punkte in nüchternen, überprüfbaren Sätzen
  • die Sichtweise des Mitarbeiters, auch wenn sie abweicht
  • Vereinbarungen mit Zuständigkeit und Frist
  • den Termin für das Folgegespräch

Einen gesetzlichen Anspruch auf ein Protokoll haben Angestellte nicht. Sie können aber darum bitten und es gegenlesen. Landet ein Protokoll in der Personalakte, haben sie ein Recht auf Einsicht und können eine eigene Stellungnahme beifügen lassen. Heimliche Tonaufnahmen sind übrigens keine Lösung: Sie sind in Deutschland strafbar und zerstören jedes Vertrauen.

Was nicht aufgeschrieben ist, wurde nicht vereinbart. Das gilt für beide Seiten des Tisches.

Meine Praxis war immer, das Protokoll innerhalb von zwei Arbeitstagen zu verschicken und um Rückmeldung zu bitten. Wer widerspricht, hat damit einen geordneten Weg. Wer nicht widerspricht, hat zugestimmt. Wie man Kritik so formuliert, dass sie im Protokoll sachlich bleibt, steht im Beitrag Konstruktives Feedback geben.

Personalgespräch führen: Strategien für Führungskräfte

Die meisten Personalgespräche misslingen nicht im Raum, sondern vorher. Wer ein Personalgespräch führen muss, sollte drei Fragen schriftlich beantworten, bevor er einlädt: Was genau ist passiert? Was soll sich ändern? Was passiert, wenn sich nichts ändert?

Im Gespräch selbst halte ich mich an einen festen Ablauf:

  1. Anlass nennen. In den ersten zwei Minuten, ohne Smalltalk-Vorlauf. Wer um den heißen Brei redet, macht das Gegenüber nervös.
  2. Fakten schildern. Konkrete Daten, Termine, Vorfälle. Nicht „Sie sind oft unpünktlich“, sondern „Sie sind in den letzten vier Wochen an sieben Tagen nach neun Uhr gekommen“.
  3. Zuhören. Die Sicht des Mitarbeiters ausdrücklich erfragen und ausreden lassen. Oft liegt hier die eigentliche Ursache.
  4. Vereinbaren. Was ändert sich, wer ist zuständig, bis wann. Eine Vereinbarung ohne Frist ist ein Wunsch.
  5. Konsequenz benennen. Wenn es eine gibt, dann klar und ohne Drohung.
  6. Folgetermin festlegen. Noch im Raum, nicht per Mail.

Ein häufiger Fehler ist es, mehrere Themen in ein Gespräch zu packen. Wer Unpünktlichkeit, Teamkonflikt und Gehalt in einer halben Stunde verhandelt, sorgt dafür, dass am Ende keines davon geklärt ist. Ein Anlass, ein Gespräch. Und noch etwas habe ich gelernt: Ein Personalgespräch gehört nicht in ein offenes Büro und nicht zwischen zwei Kundentermine. Es braucht einen geschlossenen Raum und einen Zeitpuffer danach.

Nicht jedes Personalgespräch geht übrigens vom Arbeitgeber aus. Auch Angestellte können eines anstoßen, zum Beispiel für ein Gehaltsgespräch. Wie man das von der anderen Seite aus vorbereitet, beschreibt der Beitrag über den Weg zur Gehaltserhöhung.

Mein Urteil: Wofür ein Personalgespräch taugt

Ich habe in meinem früheren Betrieb zu oft erlebt, dass Personalgespräche erst dann geführt wurden, wenn das Problem schon ein Jahr alt war. Dann ist das Gespräch kein Werkzeug mehr, sondern eine Abrechnung. Wer früh, anlassbezogen und mit klarem Thema spricht, braucht später selten die härteren Mittel.

Meine Position ist deshalb eindeutig: Führungskräfte sollten Personalgespräche häufiger und früher führen, dafür kürzer und besser vorbereitet. Angestellte sollten eine Einladung ernst nehmen, aber nicht fürchten, ihre Rechte kennen und um ein Protokoll bitten. Für alles, was nach Kündigung oder Vertragsänderung riecht, gehört der Rat von Betriebsrat oder Fachanwalt dazu.

Häufige Fragen (FAQ)

Was genau ist ein Personalgespräch?
Ein dienstliches Gespräch zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer über einen konkreten Anlass aus dem Arbeitsverhältnis, etwa Leistung, Verhalten, Fehlzeiten, Versetzung oder Vertragsänderungen. Anders als das regelmäßige Mitarbeitergespräch ist es anlassbezogen und mündet meist in eine Vereinbarung oder Entscheidung.
Muss der Arbeitgeber für ein Personalgespräch einen Grund nennen?
Eine gesetzliche Pflicht, den Grund vorab zu nennen, gibt es nicht. Es ist trotzdem sinnvoll, weil eine Einladung mit Thema, Zeit, Ort und Teilnehmern das Gespräch sachlicher macht und dem Gegenüber eine Vorbereitung erlaubt.
Darf ich eine Vertrauensperson oder den Betriebsrat zum Gespräch mitnehmen?
In Betrieben mit Betriebsrat dürfen Angestellte nach § 82 Betriebsverfassungsgesetz ein Betriebsratsmitglied hinzuziehen, wenn es um Entgelt, Leistungsbeurteilung oder berufliche Entwicklung geht. Eine private Vertrauensperson oder einen Anwalt muss der Arbeitgeber grundsätzlich nicht zulassen, er kann aber zustimmen.
Ist die Teilnahme am Personalgespräch für den Mitarbeiter verpflichtend?
Grundsätzlich ja, wenn es um Arbeitsleistung, Verhalten oder Ordnung im Betrieb geht; das folgt aus dem Weisungsrecht des Arbeitgebers. Keine Pflicht besteht in der Regel bei Gesprächen, die nur eine bereits abgelehnte Vertragsänderung durchsetzen sollen, sowie während Krankheit, Urlaub oder Freizeit.
Habe ich ein Recht auf ein Protokoll des Mitarbeitergesprächs?
Einen gesetzlichen Anspruch auf ein Protokoll gibt es nicht, man kann aber darum bitten. Wird ein Protokoll zur Personalakte genommen, besteht ein Recht auf Einsicht und auf eine eigene Stellungnahme. Heimliche Tonaufnahmen sind strafbar.
Kann ich ein Personalgespräch während meiner Freizeit oder im Urlaub ablehnen?
Ja. Ein Personalgespräch ist Arbeitszeit, deshalb muss niemand dafür in der Freizeit oder im Urlaub erscheinen. Im Einzelfall, etwa bei drohender Kündigung, lohnt sich der Rat von Betriebsrat oder einem Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Tilman Oberkamp

Aufgeschrieben von

Tilman Oberkamp

Schreibt darüber, wie man einen Betrieb ordnet, während er läuft. Hat zwölf Jahre einen Familienbetrieb für Verpackungstechnik geführt und berät heute kleine Unternehmen bei Organisation und Kalkulation.

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